KAT –Test für KLR-System

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Einführung

Das nachzurüstende Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Erforderlichenfalls sind vor der Nachrüstung Mängel zu beseitigen, die das Erreichen des durch die Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems nachgewiesenen Niveaus der Schadstoffemissionen oder die Dauerhaltbarkeit in Frage stellen.

Insbesondere sind vor dem Einbau des KLR-Systems folgende Prüfungen durchzuführen:

1. Erforderliche Testeinrichtungen

Anerkanntes und geeichtes AU-Testgerät , wobei die Speicherung bzw. der Ausdruck von momentanen HC-, CO- und Lambda-Werten möglich sein muss.

2. Prüfungen

2.1 AU für G-Kat-Fahrzeug

Durchführung einer Abgasuntersuchung (AU) für G-KAT-Fahrzeuge entsprechend § 47a StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa StVZO. Es gelten die serienmäßigen Einstell- und Grenzwerte des Fahrzeugherstellers.

Die ermittelten Werte von CO, Lambda und auch HC bei den beiden AU-Prüfdrehzahlen (Leerlauf und erhöhter Leerlauf) sind zusätzlich zur Prüfbescheinigung in das beiliegende Messblatt einzutragen.

Anmerkung: Falls die Anzeige von HC während des AU-Programms nicht möglich ist, sind die HC-Werte nach Abschluss der AU durch nochmaliges „Anfahren“ der beiden Prüfdrehzahlen zu ermitteln.

2.2 TWIN-TEC-Zusatzprüfung

Nach Durchführung und positivem Testergebnis der AU sind die Werte von CO, Lambda und HC bei zwei weiteren Prüfdrehzahlen (ca. 3500 min und ca. 4500 min) zu ermitteln und die Ergebnisse in das Messblatt einzutragen.

3. Ergebnisbeurteilung

Wurde die AU bestanden und liegen die Messergebnisse unter den im Messblatt genannten Grenzwerte, so kann der fahrzeugseitig vorhandene Katalysator weiter verwendet werden.

Wurde die AU bestanden, übersteigt jedoch mindestens einer der Messwerte den jeweiligen TWIN-TEC-Grenzwert und sind andere Fehler auszuschließen (beispielsweise Defekt der Lambdasonde), so ist höchstwahrscheinlich der Katalysator in seiner Wirkung stark vermindert. In diesem Fall kann nicht sichergestellt werden, dass das KLR-System in Verbindung mit dem vorhandenen Katalysator die

D3-/Euro 2-Grenzwerte einhält; der Katalysator ist durch einen neuen Katalysator auszutauschen.*

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( Quelle: Twin-Tec )

zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26. Juni 2008

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